1.2 Welche Ziele werden verfolgt?
Das primäre Ziel der Medizinischen Dokumentation sehen Koller und Wagner (1975) in der Hilfestellung für eine möglichst gute Krankenversorgung.
Leiner und Kollegen (2006) formulieren das allgemeine, abstrakte Ziel einer Medizinischen Dokumentation wie folgt:
“…berechtigten Personen alle relevanten (und nur die relevanten) Informationen zu einem oder mehreren Patienten und ihrer Behandlung bereitzustellen, und zwar zum richtigen Zeitpunkt, am richtigen Ort und in der richtigen Form“.
Insgesamt lassen sich nach Klar und Graubner (1997) sieben Hauptziele der patientenbezogenen Medizinischen Dokumentation definieren:
I. HILFESTELLUNG ZUR KRANKENVERSORGUNG
Als wichtigstes medizinisches Dokument ist hier die Krankengeschichte zu nennen, die so zu führen ist, dass sie die Krankenbehandlung zuverlässig und effizient unterstützt.
II. GEDÄCHTNISSTÜTZE
In Anlehnung an die „Hilfestellung zur Krankenversorgung“ soll das medizinische Dokument dem behandelnden Arzt und dem medizinischen Fachpersonal als Gedächtnisstütze dienen, um die korrekte Krankenbehandlung sicherzustellen.
III. KOMMUNIKATIONSMEDIUM
Die starke Vernetzung und Zusammenarbeit der zahlreichen unterschiedlichen Beteiligten im deutschen Gesundheitswesen (Arztpraxen, Krankenhäuser, Krankenkassen bzw. Krankenversicherungen, Bundesgesundheitsministerium, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Landesgesundheitsministerien etc.) machen es heute notwendig, dass medizindokumentarische Informationen zwischen den Beteiligten kommuniziert und von allen gleichermaßen gelesen und verarbeitet werden können.
IV. RECHTFERTIGUNG
Gewählte diagnostische und therapeutische Maßnahmen rechtfertigt der behandelnde Arzt sowohl gegenüber dem Ärztestand (Dokumentationspflicht) als auch gegenüber dem Patienten mittels der Medizinischen Dokumentation.
V. RECHTLICHER BELEG
Verschiedene Verordnungen und Gesetze erfordern eine spezielle Medizinische Dokumentation (z.B. für meldepflichtige Krankheiten).
VI. ABRECHNUNGS- UND VERWALTUNGSBELEG
Die Finanzierung, Planung und Verwaltung des Gesundheitswesens erfolgt auf Basis medizindokumentarischer Informationen. Der bürokratische Mehraufwand, dem niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser unterworfen sind, betont die Bedeutung dieses Aspekts.
VII. WISSENSCHAFTLICHE AUFZEICHNUNG
Die Aufzeichnung medizinischer Informationen und Erfahrungen dient der medizinischen Forschung und Lehre (z. B. Studienprotokolle). Erfahrungen aus der Versorgung einzelner Patienten werden verallgemeinert und es wird versucht, Regelhaftes in den Aufzeichnungen zu finden und zu beschreiben [Leiner et al., 2006].