4.7 Medizinische Bedeutung
Die medizinische Bedeutung der Anfertigung einheitlicher und vergleichbarer Vorher-Nachher-Bilder hat einen hohen Stellenwert und basiert auf folgenden Gründen:
I. BEFUNDERHEBUNG UND ANALYSE: WO LIEGT DAS PROBLEM?
Mittels der angefertigten Vorher-Aufnahmen kann gemeinsam mit dem Patienten eine genaue Analyse stattfinden. Im Detail kann vor dem Eingriff aufgezeigt und besprochen werden, welcher oder welche Bereiche bzw. Körperregionen von der Norm abweichen, krankhaft verändert sind oder ästhetisch besonders unvorteilhaft erscheinen und zu korrigieren sind.
II. PLANUNG: WAS IST ZU TUN?
Nachdem die zu korrigierenden Regionen analysiert und ermittelt wurden, erfolgt auf Basis der Vorher-Aufnahmen die Klärung der Frage, was aus medizinischer Sicht angestrebt wird und wie eine Behandlung geplant werden kann. Dem Patienten kann dies beispielsweise anhand von Aufzeichnungen oder Markierungen an den Aufnahmen nachvollziehbar demonstriert werden.
III. NACHHER-SIMULATION: WIE KÖNNTE DAS ENDERGEBNIS AUSSEHEN?
In den letzten Jahren hat sich eine Computersimulation – insbesondere in der Plastischen Gesichtschirurgie – immer mehr etabliert. Mittels spezieller Software (wie der bereits erwähnte „Plastic Surgery Simulator“) wird anhand des Vorher-Bildes ein Endergebnis als „Diskussionsgrundlage“ simuliert. Je nach Simulations-Software können Nasenformen, Profillinien oder ganze Gesichter im Morphingprozess verändert und/oder modelliert werden. Die damit erreichte anschauliche Diskussionsgrundlage kann maßgeblich dazu beitragen, überzogene Erwartungen des Patienten zu erkennen.
IV. ERFOLGSKONTROLLE: WURDE DAS BEHANDLUNGSZIEL ERREICHT?
Der Vergleich zwischen Vorher- und Nachher-Bildern dient in erster Linie der Erfolgskontrolle. Im Falle einer zuvor angefertigten Simulation (III.) werden Patient und Behandler unabhängig von der subjektiven Zufriedenheit zusätzlich objektiv beurteilen können, ob oder inwieweit die Diskussionsgrundlage mit dem Ergebnis übereinstimmt.
Zusätzlich sei an dieser Stelle nochmals auf die rechtliche Bedeutung der medizinischen Dokumentation hingewiesen (s. Kapitel 5). Sie ist Beweisgrundlage für die Leistungsabrechnung und muss nach SGB V sowohl revisionsfest als auch gerichtsfest (bei Haftungsfragen) angefertigt werden.