D. NICKEL
5.1 Medizinische Dokumentation
Die rechtlichen Grundlagen der Medizinischen Dokumentation finden sich in der Berufsordnung für Ärzte (vgl. § 10 Abs.1 MBO). Ärzte sind zu einer Dokumentation ihrer Behandlungstätigkeit verpflichtet. Sie haben über die in Ausübung ihres Berufes gemachten Feststellungen und getroffenen Maßnahmen die „erforderlichen“ Aufzeichnungen zu machen. Diese sind nicht nur Gedächtnisstützen für die Ärztin oder den Arzt, sie dienen auch dem Interesse der Patientin oder des Patienten an einer ordnungsgemäßen Dokumentation.
Zudem werden Ärzte verpflichtet, diese ärztlichen Aufzeichnungen für die Dauer von mindestens zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren (vgl. § 10 Abs. 3 MBO).
Während hinsichtlich der grundsätzlichen Erstellungspflicht und der zeitlichen Verfügbarkeit berufsrechtlich klare Vorgaben bestehen, geht der Gesetzgeber (bisher) nicht im Detail auf verschiedene Dokumentationsarten ein. Neben einer (meist klinikeinheitlichen) ärztlichen Basisdokumentation, die im Wesentlichen abrechnungsrelevant erstellt wird, und der Fachdokumentation, die – ebenfalls meist klinikeinheitlich – Befunde dokumentiert, handelt es sich bei der Anfertigung von Vorher-Nachher-Bildern in der Plastischen und Ästhetischen Chirurgie um eine Spezialdokumentation, die im Sinne einer Qualitätssicherung anzulegen ist.
In der Regel sind es Medizinische Vereinigungen, die über die Erarbeitung von Leitlinien, Richtlinien oder medizinischen Standards eindeutig festlegen, welche Dokumentationsform „erforderlich“ ist und Rechtsbestand hat.
Daneben wurden durch internationale Regulierungsbehörden, auch auf Druck der Pharmazeutischen Industrie, sogenannte „Good Clinical Practices (GCP)“ für bestimmte medizinische Dokumentationsarten formuliert. Dies jedoch in erster Linie in Zusammenhang mit der Durchführung groß angelegter, internationaler medizinischer Studien.
Für die Anfertigung von Vorher-Nachher-Bildern in der Medizin gab und gibt es bis dato weder national noch international eine medizinrechtlich
verbindliche Vorgabe.
Rechtliche Bedeutung erlangt eine Medizinische Dokumentation im Sinne von Vorher- Nachher-Bildern vorwiegend bei der Bewertung haftungsrechtlicher Ansprüche nach stattgehabter Behandlung oder aber bei der Einschätzung berufs- und wettbewerbsrechtlicher Belange.