Information
Ganz besonderer Dank gilt allen Patienten, die mit den Darstellungen ihres Behandlungsverlaufes an dieser Stelle bis zum 31.03.2006 anderen Menschen helfen wollten.
Am 1. April 2006 ist die 14. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) in Kraft getreten. Bestandteil der Gesetzesnovelle ist unter
anderem eine Änderung des Heilmittelwerbegesetzes (HWG), wonach nunmehr auch schönheitschirurgische Eingriffe in den
Anwendungsbereich des HWG fallen und sogenannte Vorher-nachher-Bilder nicht im Sinne einer Werbung Verwendung finden dürfen.
Sinn und Zweck des § 11 Nr. 5 b) HWG ist es, einer unsachlichen, suggestiven Beeinflussung des medizinischen Laien und einer Irreführungsgefahr entgegenzuwirken (OLG Düsseldorf, MD 1998, 1028, 1034).
Aufgrund dieser Erweiterung des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) mussten wir veranlassen, dass die vielen beispielhaften Vorher-nachher-Bilder unserer Patienten zunächst nicht mehr an dieser Stelle dargestellt werden, da dies eventuell als eine "Werbung außerhalb von Fachkreisen" angesehen werden könnte.
Wir bedauern dies sehr, da der Gesetzgeber nach unserer Einschätzung hier sowohl das Recht auf Informationsfreiheit von Patienten einschränkt als auch in die Wettbewerbsfreiheit von Ärzten eingreift, zumal Webseiten von Ärzten ohnehin aus berufsrechtlichen Gründen der Patienteninformation und nicht der Werbung dienen sollen.
Bis zur abermaligen Änderung der Gesetzeslage stellen wir hier Vorher Nachher Bilder nur medizinischem Fachpersonal zur Verfügung und möchten damit eine suggestive Beeinflussung medizinischer Laien und eine Irreführungsgefahr ausschließen.
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